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Empowering Consumers Directive – Per-Se-Verbot ab September

Die EmpCo-Richtlinie bringt ab September 2026 neue Per-Se-Verbote für Green Claims. Verpackungsaussagen wie 'umweltfreundlich' werden ohne Nachweis untersagt.

Die EU-Richtlinie "Empowering Consumers for the Green Transition" (EmpCo) wird ab September 2026 in deutsches Recht umgesetzt. Sie ergänzt das UWG um neue Per-Se-Verbote für irreführende Umweltaussagen.

Neue Verbote

  • Pauschale Claims: "umweltfreundlich", "ökologisch", "grün" ohne spezifische Nachweise
  • Kompensations-Claims: "CO₂-neutral" durch Offset-Zertifikate
  • Zukunfts-Claims: "bis 2030 klimaneutral" ohne verbindlichen Plan

Erlaubt bleibt

  • Spezifische, belegbare Aussagen: "80% PCR-Rezyklat"
  • Gesetzliche Kennzeichnungen: Recyclingfähigkeitsklasse nach PPWR
  • Zertifizierte Labels: Blauer Engel, EU-Ecolabel

Was das für Sie bedeutet

Ihre Verpackungs-Marketing-Aussagen müssen ab September 2026 belastbar sein. Die PPWR-Konformitätserklärung und Recyclingfähigkeitsklasse sind Ihre rechtssichere Grundlage für spezifische Umweltaussagen.

Quelle: EU-Richtlinie 2024/825, Umsetzung in UWG-Novelle

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