Marketing
Empowering Consumers Directive – Per-Se-Verbot ab September
Die EmpCo-Richtlinie bringt ab September 2026 neue Per-Se-Verbote für Green Claims. Verpackungsaussagen wie 'umweltfreundlich' werden ohne Nachweis untersagt.
Die EU-Richtlinie "Empowering Consumers for the Green Transition" (EmpCo) wird ab September 2026 in deutsches Recht umgesetzt. Sie ergänzt das UWG um neue Per-Se-Verbote für irreführende Umweltaussagen.
Neue Verbote
- Pauschale Claims: "umweltfreundlich", "ökologisch", "grün" ohne spezifische Nachweise
- Kompensations-Claims: "CO₂-neutral" durch Offset-Zertifikate
- Zukunfts-Claims: "bis 2030 klimaneutral" ohne verbindlichen Plan
Erlaubt bleibt
- Spezifische, belegbare Aussagen: "80% PCR-Rezyklat"
- Gesetzliche Kennzeichnungen: Recyclingfähigkeitsklasse nach PPWR
- Zertifizierte Labels: Blauer Engel, EU-Ecolabel
Was das für Sie bedeutet
Ihre Verpackungs-Marketing-Aussagen müssen ab September 2026 belastbar sein. Die PPWR-Konformitätserklärung und Recyclingfähigkeitsklasse sind Ihre rechtssichere Grundlage für spezifische Umweltaussagen.
Quelle: EU-Richtlinie 2024/825, Umsetzung in UWG-Novelle
