Frist

Lebensmittelverpackungen mit PFAS – keine Übergangsfrist

Die EU-Kommission stellt klar: Für Lebensmittelverpackungen mit PFAS gilt ab 12. August 2026 keine Übergangsfrist. Betroffene Hersteller müssen sofort handeln.

Die EU-Kommission hat in den PPWR-Leitlinien klargestellt: Das PFAS-Verbot für Lebensmittelverpackungen nach Art. 5 Abs. 5 PPWR tritt am 12. August 2026 ohne Übergangsfrist in Kraft.

Betroffene Verpackungen

  • Alle Verpackungen mit direktem Lebensmittelkontakt
  • Grenzwerte: 25 ppb (Einzelsubstanz), 250 ppb (Summe), 50 ppm (Gesamtfluor)
  • Keine Ausnahme für bestehende Lagerbestände

Handlungsbedarf

  1. Bestandsaufnahme: Welche Lebensmittelverpackungen enthalten PFAS?
  2. Messung: Laboranalyse nach EN 17892
  3. Substitution: PFAS-freie Alternativen identifizieren
  4. Dokumentation: Messergebnisse in TechDoc aufnehmen

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie Lebensmittelverpackungen herstellen oder importieren, müssen Sie PFAS-Konformität bis zum 12. August 2026 nachweisen. Nutzen Sie den Cerlify-Wizard zur Erfassung Ihrer PFAS-Messwerte – die Compliance-Prüfung erfolgt automatisch.

Quelle: PPWR-Leitlinien, Annex II, Abschnitt 3.4

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