Frist
Lebensmittelverpackungen mit PFAS – keine Übergangsfrist
Die EU-Kommission stellt klar: Für Lebensmittelverpackungen mit PFAS gilt ab 12. August 2026 keine Übergangsfrist. Betroffene Hersteller müssen sofort handeln.
Die EU-Kommission hat in den PPWR-Leitlinien klargestellt: Das PFAS-Verbot für Lebensmittelverpackungen nach Art. 5 Abs. 5 PPWR tritt am 12. August 2026 ohne Übergangsfrist in Kraft.
Betroffene Verpackungen
- Alle Verpackungen mit direktem Lebensmittelkontakt
- Grenzwerte: 25 ppb (Einzelsubstanz), 250 ppb (Summe), 50 ppm (Gesamtfluor)
- Keine Ausnahme für bestehende Lagerbestände
Handlungsbedarf
- Bestandsaufnahme: Welche Lebensmittelverpackungen enthalten PFAS?
- Messung: Laboranalyse nach EN 17892
- Substitution: PFAS-freie Alternativen identifizieren
- Dokumentation: Messergebnisse in TechDoc aufnehmen
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie Lebensmittelverpackungen herstellen oder importieren, müssen Sie PFAS-Konformität bis zum 12. August 2026 nachweisen. Nutzen Sie den Cerlify-Wizard zur Erfassung Ihrer PFAS-Messwerte – die Compliance-Prüfung erfolgt automatisch.
Quelle: PPWR-Leitlinien, Annex II, Abschnitt 3.4
